Die Kreditversicherung: Einflussfaktoren der Kalkulation- Höchstentschädigung (HE)Grundsätzlich geht man von einer 20-fachen Höchstentschädigung in einem Vertrag aus. Für die Erhöhung erhebt der Versicherer üblicherweise Zuschläge auf den Prämiensatz. - HerausnahmenZuschläge ergeben sich auch bei der Befreiung von bestimmten Kunden aus der Anbietungspflicht. Die Ausnahmen sind, d.h. kein Zuschlag ist derzeit erforderlich bei Kunden der Automobilindustrie, Einkaufskontoren, Kreditinstituten und Versicherungen. - Erhöhte Selbstbeteiligung (SB)Generell besteht zur Prämienreduzierung bzw. Risikominderung auch die Möglichkeit die SB zu erhöhen. - Entschädigungsvorrisiko (EVR)Das EVR wird bei größerem vorhandenem Risiko vereinbart, bzw. kann sich prämienmindernd auswirken und wird wie folgt definiert: Von der Summe aller Entschädigungen, die der Versicherer für die in einem Versicherungsjahr eingetretenen Versicherungsfälle zu leisten hat, trägt der Versicherungsnehmer einen Betrag in Höhe von x-€ selbst, der von den jeweiligen fälligen Entschädigungsansprüchen abgezogen wird. - ForderungsfranchiseDie Forderungsfranchise hat eine ähnliche Funktion wie das EVR und bedeutet: Eine Entschädigungsverpflichtung des Versicherers besteht nur, wenn die versicherte Gesamtforderung gegenüber einem Kunden bei Eintritt des Versicherungsfalles einen Betrag in Höhe von € x übersteigt. - EntschädigungsfranchiseFür die Entschädigungsfranchise gilt das Gleiche wie für die Forderungsfranchise, unterscheidet sich jedoch in der Berechnung wie folgt: Von jedem Entschädigungsbetrag werden € x abgezogen. Schadensfreiheitsrabatt (SFR) Der Schadenfreiheitsrabatt regelt eine bestimmte Rückvergütung, wenn ein Vertragsjahr entweder schadenfrei verlaufen ist, oder eine bestimmte Schadenquote nicht erreicht wurde. Die Vereinbarung eines SFR setzt jedoch voraus, dass auch eine Wahrscheinlichkeit besteht, diesen in Anspruch zu nehmen. Hier sind vor allem die Erfahrungen der letzten Jahre entscheidend. Höhe der Entschädigungsleistung Sollte es trotz bestmöglicher Informationen und Vorsichtsmaßnahmen zum Forderungsausfall kommen, gewährt der Kreditversicherer den im Versicherungsvertrag festgelegten Risikoschutz. Vom Versicherungsnehmer sind zwischen Aufhebung oder Beschränkung des Versicherungsschutzes und Eintritt des Versicherungsfalles alle Forderungsminderungen geltend zu machen.
Weitere Informationen zur Kreditversicherung: Die
Kreditversicherung - ein Überblick
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