Die Kreditversicherung: KostenPrämieDie Prämie errechnet sich entweder aus der Summe aller am letzten eines Monates bestehenden und versicherten Forderungen oder aus dem versicherbaren Jahresumsatz. Zu beachten ist bei beiden Varianten immer die Mindestprämie eines Jahres, die als Untergrenze zu verstehen ist. Der Versicherer geht bei der Kalkulation von einer Grundprämie aus und berechnet hiervon je nach Risikostruktur der Abnehmerbranchen entweder Zu- oder Abschläge. Weiterhin spielen bei der individuellen Prämienberechnung eine Rolle: - die Bonität und Anzahl der Kunden - die Höhe der bisherigen Forderungsausfälle der letzten Jahre - die vereinbarten Zahlungsziele bzw. die durchschnittlichen Kreditlaufzeiten - die Gestaltung des Debitorenmanagements - der Umfang des Vertrages - die Vereinbarung von Sicherheiten (Export) - die Länder, in denen die Kunden ansässig sind - die Höhe des zu versichernden Umsatzes bzw. des Forderungsbestandes. Im Ausland wird immer von einer Umsatzprämie mit Zahlungseingang innerhalb von 120 Tagen ausgegangen und die Tarifierung nach dem versicherbarem Volumen vorgenommen. Inzwischen bietet ein Versicherer eine Einheitspolice für In- und Auslandsforderungen an mit einer vorher kalkulierten Jahresfestprämie, die in vierteljährliche Abschlagszahlungen gleichmäßig aufgeteilt wird. Prämie für die Mitdeckung bestehender ForderungenFür die bei Vertragsbeginn bereits bestehenden Forderungen, berechnet der Kreditversicherer für die Mitversicherung nur im ersten VJ statt 12 Monatsprämien eine Monatsprämie zusätzlich und übernimmt dafür teilweise für mehr als einen Monat rückwirkend den Versicherungsschutz. Berechnungsgrundlage für die Mitdeckungsprämie ist der Saldo am Monatsultimo des Monats vor dem Vertragsbeginn. PrüfgebührenDie Prüfungs- und Überwachungskosten verstehen sich immer pro benannt versichertem Kunden und Versicherungsjahr. Sie sind im Ausland höher als im Inland. Im Onlineverfahren bieten die Kreditversicherer ihren Kunden günstigere Gebührensätze an. Auf die Gebühr wird noch die gesetzliche MwSt. erhoben und über eigenständige Kreditprüfungsgesellschaften des jeweiligen Kreditversicherers abgerechnet.
Weitere Informationen zur Kreditversicherung: Die
Kreditversicherung - ein Überblick
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